Schufa-Auskunft
Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung“. Eine positive Schufa-Auskunft ist die Eingangstür zur Bewilligung fast jeden Sofortkredits.
Anders herum führt eine negative Schufa-Auskunft fast unweigerlich zur Verweigerung der Zusage. Dabei holt sich nahezu jeder Kreditgeber eine Schufa-Auskunft ein.
Dazu ist jedoch die Einwilligung des potenziellen Kreditnehmers Voraussetzung. Aus diesem Grund findet sich unter jedem Kreditvertrag die „Schufa-Klausel“.
Inhaltsverzeichnis
Welche Daten werden bei der Schufa gespeichert?
Die Schufa speichert zum einen persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und eventuell vorherige Adresse. Daneben geht es um Kontodaten bei den Banken, laufende Kreditverträge, Mobilfunkverträge, zum Teil wird allein eine Kreditanfrage sowie dessen Annahme oder Ablehnung erfasst.
Dabei handelt es sich aber noch nicht zwingend um negative Daten. Im Gegenteil: regelmäßig bediente und komplikationslos abgeschlossene Kredite sind sogar ein positives Kriterium bei der Kreditvergabe.
Negative Schufadaten sind dagegen Ausfälle bei Ratenzahlungen, eine große Anzahl an bereits laufenden Krediten, schlimmstenfalls eine Kreditkündigung wegen nicht erfolgter Tilgung, oder auch bei der Kündigung des Girokontos seitens der Bank. Diese Negativ-Einträge erlöschen erst nach einer Ablaufzeit von 3 vollständigen Kalenderjahren. In dieser Zeit ist es beinahe unmöglich, einen Kredit zu bekommen, es bleibt hier nur noch die Hilfslösung über den Kredit ohne Schufa.
Noch schwerwiegender ist es, wenn in der Datenbank der Schufa der Eintrag einer Eidesstattlichen Versicherung (EV) zu finden ist, schlimmstenfalls sogar mit Hafterzwingung zur Rückzahlung, oder auch die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. In dem Fall dauert es noch wesentlich länger, bis es Chancen auf einen Kredit gibt.
Kann ich eine negative Schufa-Eintragung löschen?
Das kommt einerseits auf die Schwere der Eintragung an, zum anderen auf die Kulanz der Gegenpartei. Bei dem Eintrag einer EV oder Haftbefehl gibt es keine Möglichkeit der Löschung.
Bei anderen Negativ-Eintragungen sollte man sich nach erfolgter Beseitigung der Ursache, insbesondere also dem Rückzahlen einer Schuld, mit dem Gegenpart, meist also dem Kreditgeber, zusammenschließen. Denn nur dieser kann bei der Schufa die vorzeitige Löschung der negativen Eintragungen veranlassen. Mit Verhandlungsgeschick und Höflichkeit kommt man hier am ehesten zu seinem Ziel.