Studieren als Flüchtling – Kosten, Förderungen, Beratungsstellen

Eine akademische Ausbildung öffnet in Deutschland viele Türen – Wenn Du als Flüchtling ein Studium in Deutschland planst, ist eines der wichtigsten Themen die Finanzierung des Studiums. Neben Deinen Lebenshaltungskosten, also den Kosten für Wohnung, Essen, Kleidung, Versicherung usw., fallen auch für das Studium an sich Kosten an. Es gibt verschiedene Wege um Dein Studium zu finanzieren. Vom Studentenjob bis hin zu staatlichen und privaten Förderprogrammen zur Studienfinanzierung und den Studentenkrediten.

Hier erfährst Du welche Kosten für ein Studium in Deutschland anfallen und erhältst einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für die Studienfinanzierung. Alle hier vorgestellten Förderprogramme können von geflüchteten Menschen in Anspruch genommen werden.

Was kostet ein Studium in Deutschland?

Das Studium an staatlichen Hochschulen in Deutschland ist günstiger als in vielen anderen europäischen Ländern. Welche Gebühren und Beiträge Studentinnen und Studenten pro Semester zahlen müssen und wie hoch diese sind, entscheiden die Bundesländer und Hochschulen. Zu den Kosten für das Studium zählen vor allem die Semesterbeiträge, sogenannte Verwaltungskostenbeiträge und in manchen Fällen auch Studiengebühren.

Studiengebühren

Seit 2014 müssen in Deutschland an staatlichen Hochschulen in keinem Bundesland mehr allgemeine Studiengebühren für ein Erststudium (Bachelor) oder darauf aufbauende Masterstudiengänge gezahlt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Studierende aus nicht EU-Ländern.

Nur in Baden-Württemberg wurde zum Wintersemester 2017/2018 eine Studiengebühr für nicht EU-Bürger in Höhe von 1.500 Euro je Semester eingeführt und in Sachsen können die Hochschulen entscheiden ob Sie eine Gebühr für Studierende aus nicht EU-Ländern erheben.

Für Langzeitstudenten, ein Zweitstudium sowie berufsbegleitende Studiengänge oder bestimmte Masterstudiengänge können in einigen Bundesländern auch Studiengebühren von ca. 500 – 650 Euro je Semester erhoben werden.

Semesterbeiträge

Der sogenannte Semesterbeitrag wird von der jeweiligen Hochschule festgelegt und muss von allen Studenten gezahlt werden. Mit dem Semesterbeitrag werden zum Beispiel:

  • die Studentenwerke (ca. 50 bis 100 Euro) und
  • die Studierendenvertretung (ca. 10 bis 15 Euro) unterstützt
  • und das Semesterticket (ca. 60 bis 250 Euro) für die Nutzung der örtlichen Verkehrsmittel wie Bus, Bahn usw. bezahlt.

So musst Du je nach Hochschule etwa 100 bis 400 Euro je Semester als Semesterbeitrag zahlen.

Verwaltungskostenbeitrag

In einigen Bundesländern müssen Studenten einmal je Semester einen sogenannten Verwaltungskostenbeitrag zahlen. Dieser liegt dann meist bei ca. 50 bis 75 Euro. Nur in Sachsen beträgt er zwischen 25 bis 150 Euro.

Studiengebühren für Flüchtlinge und Verwaltungsgebühren nach Bundesländern

Wenn Du keine allgemeinen Studiengebühren zahlen musst, solltest Du also trotzdem je nach Hochschule Kosten von insgesamt etwa 100 bis 500 Euro pro Semester einplanen. Zusätzlich können auch noch Kosten für Bücher, Aufnahmeprüfungen oder ähnliches entstehen.

Einige Hochschulen erlassen jedoch speziell Flüchtlingen verschiedene Kosten und bieten beispielsweise auch kostenlose Sprachkurse und Gastvorlesungen an. Eine Übersicht solcher Angebote findest Du in unserer Liste der Angebote von Hochschulen für Flüchtlinge.

Weitere Informationen dazu bekommst Du auch über die Studentenwerke und Hochschulen.

Private Hochschulen sind teurer
Private Hochschulen legen Ihre Studiengebühren selber fest. Ein Studium an einer privaten Hochschule kostet üblicherweise mehrere Hundert Euro je Monat und ist damit meistens deutlich teurer als ein Studium an einer staatlichen Hochschule.

Studium finanzieren als Flüchtling

Studenten haben in Deutschland verschiedene Möglichkeiten sich bei der Finanzierung des Studiums unterstützen zu lassen. Diese Unterstützungen nennen sich „Förderungen“ oder auch „Förderprogramme“. Die Förderung kann dabei durch staatliche Programme oder durch Stiftungen und private Förderer erfolgen. Viele von diesen Förderungen sind auch für Menschen mit Flüchtlingsstatus verfügbar.

Bei einer Förderung bekommt der Student finanzielle oder ideelle Unterstützung vom Förderer. Eine Rückzahlung ist dabei entweder nur stark vergünstigt- oder gar nicht vorgesehen.

Grundsätzlich werden Förderungen entweder im Rahmen eines stark vergünstigten Darlehens (BAföG, Studienkredite), als finanzielle Zuschüsse und / oder Studienbegleitprogramme (Stipendien) vergeben.

Die wichtigste staatliche Hilfe bei der Studienfinanzierung ist das sogenannte BAföG. Hierbei handelt es sich um ein zinsfreies Darlehen, von dem nach Abschluss des Studiums nur die Hälfte zurückgezahlt werden muss. Das BAföG ist die am häufigsten vergebene Studienförderung in Deutschland.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über Stipendienprogramme eine Förderung zu erhalten. Diese Förderung kann auch zusammen mit dem BAföG bezogen werden. Förderungen aus Stipendien müssen nach Abschluss des Studiums nicht zurückgezahlt werden, jedoch wird über Auswahlverfahren entschieden wer eine entsprechende Förderung erhält.

Die dritte Möglichkeit sind Studienkredite. Diese können ergänzend bezogen werden, wenn das BAföG nicht ausreicht. Für Flüchtlinge besteht die Möglichkeit den geförderten „Bildungskredit der Bundesregierung“ in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um ein sehr günstiges Darlehen für Studenten, das vom Bundesverwaltungsamt und der KfW Bank angeboten wird.

Wir zeigen Dir welche der verschiedenen Förderungen zur Studienfinanzierung auch für Menschen mit Flüchtlingsstatus verfügbar sind und stellen die wichtigsten staatlichen und privaten Förderprogramme vor.

BAföG für Flüchtlinge

Durch die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt die Bundesregierung Schüler und Studenten finanziell während Ihrer Ausbildung. Die geförderten Personen erhalten einen monatlichen Betrag und müssen höchstens die Hälfte der Förderung nach dem Ende der Förderungsdauer zurück zahlen. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss vom Staat. Das BAföG ist mit mehr als einer halben Millionen geförderten Studenten in 2017 die wichtigste Form der staatlichen Förderung. Unter passenden Voraussetzungen kann die BAföG Förderung auch für Flüchtlinge vergeben werden.

BAföG

Förderung

Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Der BAföG-Höchstsatz für Studierende beträgt seit 1. August 2016 735 Euro monatlich. Der durchschnittliche Fördersatz für Studenten beträgt etwa  460 Euro monatlich.

Rückzahlung

  • Eine Hälfte des Gesamtförderbetrages ist ein Zuschuss vom Staat.
  • Die andere Hälfte ist ein Darlehen bzw. Kredit ohne Zinsen und muss zurückgezahlt werden.
  • Es müssen maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden, auch wenn der Darlehensanteil höher ist.
  • Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
  • Die Raten für die Rückzahlung betragen 105 Euro je Monat und werden alle drei Monate gezahlt (315 Euro).
  • Die Rückzahlung kann unterbrochen werden, wenn das Einkommen zu gering ist.
  • Wenn Du den Rückzahlungsbetrag in einer einzigen Zahlung zurückzahlst, bekommst Du nochmals einen Rabatt in Höhe von 8% bis 50,5%. Wie hoch der Rabatt genau ist, hängt davon ab wie hoch der Rückzahlungsbetrag ist.
  • Flüchtlinge müssen das Darlehen auch zurückzahlen, wenn sie nach dem Studium in das Herkunftsland zurückgehen.

Förderungsdauer

Ein Hochschulstudium kann grundsätzlich bis zum Ende der sogenannten Förderungshöchstdauer mit BAföG gefördert werden. Die Förderungshöchstdauer richtet sich üblicherweise nach der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs.

Voraussetzungen

  • Anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte können BAföG ohne Wartezeit beantragen.
  • Flüchtlinge, die nur geduldet sind, sind BAföG berechtigt, wenn sie sich seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.
  • Das geförderte Studium muss grundsätzlich vor Ende des 30. Lebensjahres begonnen werden (bei Masterstudiengängen bis zum Ende des 35.Lebensjahres). Danach können Studenten nur unter bestimmten Bedingungen BAföG erhalten.

Bewerbung

Der BAföG Antrag muss schriftlich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Als Student stellst Du den Antrag über das Studentenwerk. Das Studentenwerk und das Amt für Ausbildungsförderung unterstützen Dich auch bei der Antragstellung.

Weitere Informationen zum Thema BAföG für Flüchtlinge bekommst Du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Dein zuständiges Studentenwerk findest Du hier.

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium wird an fast 300 Hochschulen vergeben. Durch das Stipendium soll vor allem leistungsfähigen und sozial engagierten Studentinnen und Studenten bei der Finanzierung Ihres Studiums geholfen werden. Das Stipendium kann zusätzlich zum BAföG vergeben werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung wird zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zur Hälfte von privaten Förderern finanziert. So konnten in 2017 fast 26.000 Studenten durch das Deutschlandstipendium gefördert werden.

Deutschlandstipendium für Flüchtlinge

Förderung

Die Förderung beträgt 300 Euro monatlich. Zum Teil werden auch kostenlose Zusatzangebote wie  Weiterbildungs- oder Informationsveranstaltungen, Praktika usw. angeboten.

Förderungsdauer

Die Förderungsdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit und ist für mindestens 2 Semester, also 1 Jahr angesetzt. Danach prüft die Hochschule erneut ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen

Das Stipendium wird grundsätzlich an immatrikulierte Studenten aller Nationalitäten und für Studiengänge aller Fachrichtungen vergeben. Bei der Vergabe der Stipendien wird vor allem auf sehr gute schulische Leistungen und soziales Engagement der Bewerber geachtet. Auch die Überwindung schwieriger Lebensumstände, wie zum Beispiel die Flucht aus dem Heimatland, wird besonders als positives Kriterium gewertet.

Bewerbung

Für das Deutschlandstipendium kannst Du Dich direkt bei der Hochschule schriftlich bewerben. Die Hochschule berät Dich auch bei Fragen zur Bewerbung, legt die Bewerbungsfrist fest und entscheidet über die Vergabe der Stipendien.

Deutschlandstipendium - Vergabe 2011 bis 2016

Welche Hochschulen in Deiner Nähe das Deutschlandstipendium vergeben, siehst Du in unserer Übersicht Deutschlandstipendium – Liste der teilnehmenden Hochschulen.

Begabtenförderung StipendiumPlus

Die Begabtenförderung StipendiumPlus ist ein Förderprogramm von 13 deutschen Begabtenförderungswerken in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durch dieses Stipendium werden gezielt Studenten mit herausragenden Leistungen in ihrem Grund- oder Promotionsstudium finanziell und auch ideell, z.B. durch Sprachkurse, Beratung und Mentoring Begleitprogramme unterstützt. Das Begabtenförderungs-Stipendium kann auch zusätzlich zum BAföG vergeben werden und der Förderbetrag muss von den geförderten Studenten nicht zurück gezahlt werden. In 2017 wurden fast 30.000 Studenten und fast 4.000 Promovierende durch dieses Stipendium gefördert.

Begabtenförderung für Flüchtlinge

Förderung
Grundstipendium

  • Die Förderung ist an das BAföG angelehnt (und abhängig vom Einkommen der Eltern).
  • Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei 735 Euro je Monat.
  • Davon sind bis zu 71 Euro Krankenversicherungszuschuss und 15 Euro Pflegeversicherungszuschuss.
  • Zusätzlich sind monatlich ein Familienzuschlag von 155 Euro, eine Studienkostenpauschale von 300 Euro und ein Kinderbetreuungskostenzuschuss von 130 Euro möglich.

Promotionsstipendium

  • Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt maximal 1.350 Euro im Monat.
  • Zusätzlich ist monatlich ein Familienzuschlag von 155 Euro, eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro und ein Kinderbetreuungskostenzuschuss ab 155 Euro möglich.

Förderungsdauer

Du kannst wie beim BAföG grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit Deines Studiengangs gefördert werden.

Voraussetzungen

Für die Begabtenförderung gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für das BAföG. Das Stipendium ist also auch verfügbar für:

  • anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention,
  • anerkannte Asylberechtigte,
  • subsidiär Schutzberechtigte und
  • geduldete Flüchtlinge, wenn sie sich sich seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.

Bei einigen Stiftungen gibt es genauere Einschränkungen der Voraussetzungen wie zum Beispiel zu Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Fachrichtung des Studiums. Gesucht werden Studierende mit besonders herausragenden Leistungen und Promovierende mit vielversprechenden Promotionsthemen. Üblicherweise werden auch zertifizierte Deutschkenntnisse bzw. Sprachtests gefordert und die Studenten dürfen beim Beginn des Studiums nicht älter als 30 Jahre sein bzw. 35 Jahre bei Masterstudiengängen.

Bewerbung

Du kannst Dich schriftlich über das jeweilige Begabtenförderungswerk bewerben. Die Begabtenförderwerke beraten Dich bei Fragen zur Förderung und zur Bewerbung, übernehmen das Auswahlverfahren und legen auch die Bewerbungsfristen individuell fest.

Weitere Informationen bekommst Du auf StipendiumPlus.de und bei den Begabtenförderwerken.

Begabtenförderung StipendiumPlus - Vergabe 2011 bis 2016

Die Begabtenförderwerke im Überblick

Otto Benecke Stiftung / Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule – Förderung für Flüchtlinge

Das Programm „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bietet ausländischen Studenten eine umfangreiche Unterstützung und Beratung für die Aufnahme oder Weiterführung der akademischen Ausbildung in Deutschland. Die Bildungsberatung hilft ausländischen Studenten z.B. bei der Planung des Studiums, beim Erwerb von nötigen Sprachkenntnissen und Hochschul-Zugangsberechtigungen, bei der Anerkennung der Bildungsabschlüssen aus dem Herkunftsland und bei der Finanzierung des Studium. Dabei begleitet sie die Studenten während der gesamten Studienzeit. In Zusammenarbeit mit der Otto Benecke Stiftung e.V. wird im Rahmen dieses Programms das Stipendium zur Förderung von Flüchtlingen, Spätaussiedler/-innen und jüdischen Immigranten vergeben.

Förderung für Flüchtlinge - Otto Benecke Stiftung e.V. / Bildungsberatung GF-H

Förderung

Die genaue Höhe der finanziellen Förderung wird individuell festgelegt. Das Stipendium kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Kurskosten (z.B. für Sprachkurse oder zum Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung)
  • Pauschale für Lernmittelkosten (30 Euro monatlich)
  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Zuschuss für Lebensunterhalt (bis zu 399 Euro) und Unterkunftskosten (bis zu 250 Euro)
  • Kosten für die Krankenversicherung
  • Sonstige Erstattungen z.B. für Übersetzungs-, Anerkennungs- und Beglaubigungskosten
  • Nachhilfeunterricht (bis 150 Euro monatlich)

Förderungsdauer

Die Förderungsdauer beträgt bis zu 30 Monate. Die Förderung endet spätestens nach 60 Monaten Aufenthalt der geförderten Person in Deutschland.

Voraussetzungen

Die Förderung kann von anerkannten Flüchtlingen, Spätaussiedler/-innen und jüdischen Migranten beantragt werden, die Bedingungen hierfür sind:

  • Ein vorheriges Beratungs- und Planungsgespräch bei der Bildungsberatung GF-H und begleitung während des Studiums.
  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Jahre nach Einreise gestellt werden – Wenn das Status-Anerkennungsverfahren zwei Jahre oder länger gedauert hat, kann der Antrag noch innerhalb eines Jahres nach der Anerkennung als Flüchtling gestellt werden.
  • Zum Zeitpunkt der Zulassung zur Förderung darf das 30. Lebensjahr der Antragsteller/-innen nicht beendet sein.

Bewerbung

Du kannst Dich direkt über die Beratungsstellen der „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“ bewerben. Für die Bewerbung ist ein vorheriges Beratungsgespräch nötig. Die Bildungsberatung unterstützt Dich bei der Planung des Studiums und bei der Vorbereitung der Bewerbung.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Bewerbung findest Du bei der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule und bei der Otto Benecke Stiftung e.V..

Eine Übersicht aller Beratungsstellen der Bildungsberatung GF-H findest Du hier.

Weitere Stipendien für Flüchtlinge

Neben den drei großen Stipendien-Programmen die wir vorgestellt haben, gibt es auch noch zahlreiche andere Stipendien von verschiedenen Stiftungen, Vereinen, privaten Förderern oder Hochschulen. Viele davon bieten Ihre Förderungen auch für Flüchtlinge oder speziell für Flüchtlinge an.

Es kann sich dabei je nach Stipendium um finanzielle Förderungen handeln aber auch um ideelle Förderungen, also zum Beispiel durch Mentoring-Programme, Fortbildungen, Studienbegleitung usw..

Zwei Beispiele sind:

Brot für die Welt / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Flüchtlingsstipendienprogramm
– ein Stipendien-Programm mit finanzieller und ideeller Förderung für studierende Flüchtlinge
Mehr Informationen: info.brot-fuer-die-welt.de

Hochform – Walter Blüchert Stiftung / Deutsche Universitätsstiftung / Otto Benecke Stiftung
– eine vor allem ideelle Förderung zur Unterstützung von Flüchtlingen beim Studium und der Vorbereitung auf den Arbeitseinstieg in Deutschland
Mehr Informationen: hochform.org

Einen Überblick über aktuellen Stipendienprogramme für Flüchtlinge findest Du in den Stipendiendatenbanken. Hier kannst Du gezielt nach Stipendien für Flüchtlinge oder Studenten aus einem bestimmten Herkunftsland suchen.

Auch bei den Studentenwerken und Hochschulen können sich Studenten zu Stipendien und Fördermöglichkeiten für ihr Studium beraten lassen.

Aktuelle Stipendien für Flüchtlinge findest Du in diesen Stipendien-Datenbanken:

Stipendienlotse.de – Stipendiendatenbank vom Bundeministerium für Bildung und Forschung
stipendienlotse.de (nur auf deutsch)

Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD
daad.de (deutsch / englisch)

Stipendiendatenbank von mystipendium.de
mystipendium.de (nur auf deutsch)

Bildungskredit der Bundesregierung

Das Bundesverwaltungsamt bietet zusammen mit der KfW-Bank den sogenannten Bildungskredit an um Studenten vor allem in den späteren Abschnitten des Studiums zu unterstützen. Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen des Studenten zu einem sehr niedrigen festen Zins vergeben und kann auch zusätzlich zum BAföG aufgenommen werden.

Bildungskredit der Bundesregierung für Flüchtlinge

Kredithöhe: 1.000 bis 7.200 Euro

Effektivzins: 0,47% (Stand: 01.10.2021 – wird alle 6 Monate angepasst)

Auszahlung: Du kannst monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 Euro wählen. Die Auszahlungsdauer beträgt maximal 2 Jahre. Auch eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro ist möglich.

Rückzahlung: Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die monatlichen Raten betragen 120 Euro.

Voraussetzungen: Der Kredit ist für Studenten von 18 bis 35 Jahren verfügbar, welche bereits die Zwischenprüfung bestanden bzw. bei Studiengängen mit Credit-Pointsystem, 60 Credits erreicht haben. Der Bildungkredit ist auch für heimatlose Ausländer, Flüchtlinge mit Recht auf Daueraufenthalt und anerkannte Asylberechtigte verfügbar.

Antrag: Den Antrag auf einen Bildungskredit kannst Du Online an das Bundesverwaltungsamt stellen.

Weitere Details zum Kredit und zu den genauen Bedingungen für die Kreditvergabe, -auszahlung und
-rückzahlung gibt Dir die KfW-Bank.

Weitere Informationen zum Bildungskredit gibt Dir das Bundesverwaltungsamt auf bva.bund.de.

Informationen zum Bildungskredit für Flüchtlinge findest Du hier.

Ein ausführlicher Test der Studienkredite von 2017 findet sich beim Centrum für Hochschulentwicklung.

Studentenkredite für Flüchtlinge

Bei den Studienkrediten für Flüchtlinge ist der Bildungskredit der Bundesregierung die erste Wahl. Der Bildungskredit ist deutlich günstiger als andere Kredite für Studenten, vor allem aber auch leichter oder überhaupt für Flüchtlinge verfügbar.

So werden andere geförderte Studienkredite zum Beispiel nur an Bildungsinländer vergeben, also Personen die ihre Hochschul-Zugangsberechtigung in Deutschland erlangt haben.

Die privaten Banken hingegen vergeben Kredite unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch an Flüchtlinge, allerdings brauchst Du zum Beispiel ein regelmäßiges Einkommen aus einer festen Anstellung oder finanzielle Sicherheiten um überhaupt einen Kredit für Studenten zu bekommen.

Weitere Informationen zum Studium als Flüchtling

Allgemeine Informationen für Flüchtlinge zu Studium und Studienfinanzierung

Study-in.de – Studieren in Deutschland – Informationen für Flüchtlinge
study-in.de (deutsch / englisch)

Deutsches Studentenwerk Informationen für internationale Studierende 
internationale-studierende.de (deutsch / englisch)

Deutscher Bildungsserver
bildungsserver.de (deutsch / englisch)

Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD
daad.de (deutsch / englisch)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF
bamf.de (deutsch / englisch)

Jobbörsen für Flüchtlinge

Carreers4refugees.de – Jobbörse für Flüchtlinge
careers4refugees.de (deutsch / englisch)

Workeer – Jobbörse für Flüchtlinge
workeer.de

Sprach- und Studieneignungstests

Sprachnachweis.de – Informationen zu Sprachzeugnissen und -prüfungen für ausländische Studienbewerber
sprachnachweis.de (deutsch / englisch)

onSET – Online Sprachtest für Flüchtlinge
refugees.onset.de (deutsch / englisch / französisch / arabisch)

TestAS – Von vielen Hochschulen genutzter standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studenten
testas.de (deutsch / englisch)

Deutsch-Uni Online – Sprachkurse zum online deutsch lernen (kostenpflichtig)
deutsch-uni.com (deutsch / englisch / französisch / arabisch)

Schul- und Hochschul-Abschlüsse aus dem Herkunftsland anerkennen lassen

Uni-Assist.de – Viele Hochschulen und Universitäten lassen die Bildungsnachweise ausländischer Studienbewerber/-innen durch uni-assist in Berlin prüfen. Für Flüchtlinge ist die Prüfung der Studienbewerbung kostenlos.
uni-assist.de (deutsch / englisch)

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen – Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entscheidet welche Bildungsabschlüsse aus dem Herkunftsland anerkannt werden.
anabin.kmk.org

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