FAQ – Kreditvergabe an Selbstständige

Was sind die besten Anbieter von Krediten für selbstständige Unternehmer und Existenzgründer?

Hierzu kann es keine allgemeingültige Antwort geben, da es hier sehr auf die individuelle Situation des Firmengründers ankommt. Grundsätzlich sind hier drei verschiedene Kreditarten empfehlenswert:

  • KfW – Kredite:

    Für Existenzgründer ohne Sicherheiten empfiehlt sich das KfW Programm „ERP-Kapital für Gründung“, muss aber einen Teil der Investition aus eigener Kraft finanzieren können. In den ersten 3 Jahren nach Firmengründung kann man das Programm „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ beantragen für geförderte Kredite bis zu 100.000 Euro. Für Unternehmungen über 3 Jahre seit Gründung gibt es den „KfW-Unternehmerkredit“. Weiteres dazu im entsprechenden Absatz.

  • Bankkredite:

    Unter den vielen Kreditanbietern, die mittlerweile teils in Filialen, oft auch nur online Darlehen anbieten, gibt es mittlerweile auch einige, die sich auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern konzentriert haben. Am besten lassen sich die besten Konditionen mit einem Kreditvergleich finden. Vor Abschluss sollte man sich aber intensiv mit den Rahmenbedingungen des Anbieters auseinandersetzen.

  • P2P-Kredite:

    Unter P2P-Krediten oder „Peer 2 Peer Krediten“ versteht man Kredite von Privat. Dabei investieren Privatpersonen in ein Kreditprojekt, das der Kreditsuchende auf einer Kreditplattform im Internet möglichst genau vorstellt. Findet er genug Investoren für seinen Kreditwunsch, so kommt der Kredit zustande – dieser wird dann meist über eine beteiligte Bank abgewickelt.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Kreditantrag?

Während bei Angestellten das monatliche Einkommen für die Bank sehr leicht eingesehen und auch vorausgesehen werden kann, ist die Darstellung der Bonität bei Selbstständigen oder Freiberuflern deutlich komplizierter. Jedenfalls müssen die Gewinn- und Verlustrechnungen respektive die Einnahmeüberschussrechnungen von mindestens dem letzten Jahr vorgelegt werden, manche Banken verlangen auch die Jahresabschlüsse über mehrere zurückliegende Jahre.

Hinzu kommen die letzten Einkommensteuererklärungen und entsprechende Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes. Die Erklärungen sollten bestenfalls von einem Steuerberater erstellt worden sein.Um die Bank weiterhin von der ausreichenden Bonität zu überzeugen, sollten auch betriebswirtschaftliche Auswertungen des Unternehmens bei den Unterlagen nicht fehlen. Überzeugend sind vollständige Debitoren- und Kreditorenlisten. So kann der Bearbeiter noch ausstehende potenzielle Einnahmen aus Forderungen sowie Ausgaben einsehen.

Noch weiter steigt die Chance einer positiven Zusage durch Liquiditätspläne. Vor all diesen Unterlagen ist selbstverständlich Voraussetzung, dass die Bank eine positive Auskunft der Schufa vom Antragsteller erhält.

Tipp: Ob dies der Fall ist, kann man im Vorfeld durch eine Selbstauskunft bei der Schufa z.B. online über meineSCHUFA.de prüfen. Die Selbstauskunft kann einmal pro Jahr kostenlos eingeholt werden. Gegen eine Gebühr sind auch regelmäßige Abfragen möglich.

Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?

Gerade bei Selbstständigen machen viele Banken eine Restschuldversicherung zur Voraussetzung für eine Kreditzusage. Sie wollen damit für sich selbst das Risiko eines Zahlungsausfalles bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod des Kreditnehmers minimieren.

Eine solche Restschuldversicherung ist jedoch nicht Pflicht. Empfehlenswerter ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung, die alle Leistungen einer Restschuldversicherung mit abdeckt. Kann der Antragsteller diese vorweisen, so geben sich die meisten Kreditgeber zufrieden.

Achtung: Restschuldversicherungen sind nicht in dem effektiven Jahreszins integriert sondern verursachen zusätzliche Kosten!

Mein Darlehen wurde gekündigt. Was kann ich tun?

Gerade bei Selbstständigen mit unregelmäßigen Einnahmen ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Bank die Kündigung des Darlehens ausspricht. Der ausstehende Kreditbetrag wird dann sofort fällig gesetzt. Die Bank ist nach § 498 BGB hierzu berechtigt, wenn der Kreditnehmer zwei aufeinanderfolgende Raten nicht bedienen kann und mit mindestens 10 Prozent der Darlehenssumme (5 Prozent, wenn die Laufzeit länger als 3 Jahre beträgt) in Verzug ist.

Voraussetzung ist jedoch eine vorhergegangene Mahnung mit einer Frist der fälligen Raten binnen üblicherweise zwei Wochen. Es kann aber auch gekündigt werden, wenn eine Sicherheit an Wert verloren hat, wenn Falschangaben bei den Einkünften gemacht wurden oder wenn sich die finanzielle Situation und damit die Bonität verschlechtert hat.

Der nächste Schritt wäre dann das Gespräch mit der Bank. Kann man diese von soliden Einkünften überzeugen, so lässt diese sich eventuell auf eine Ratenzahlung der gesamten Darlehenssumme ein. Hier wird dann üblicherweise die Gesamtsumme über ein Jahr verteilt. In vielen Fällen ist dies allerdings nicht möglich. Dann sollte eine kostenlose Schuldnerberatung hinzugezogen werden, die mit dem Schuldner die weiteren Schritte bespricht. Eventuell funktioniert eine Umschuldung des geforderten Betrages bei einem anderen Kreditgeber, wobei die Zusage schwierig wird durch den erhaltenen Negativeintrag bei der Schufa. Möglicherweise lässt sich ein Kredit ohne Schufa finden, wobei hier sehr darauf geachtet werden sollte, dass nur seriöse und bekannte Anbieter in Betracht gezogen werden. Sollte auch dies erfolglos sein, so wird die Bank versuchen, ihre Forderungen durch eine Lohnpfändung durchzusetzen – hierzu muss der Arbeitgeber allerdings die Zustimmung geben.

Der nächste Schritt wäre dann der Versuch, mit der Bank zu einem Vergleich zu kommen, damit diese zumindest einen Teil der Forderung bekommt. Zuletzt bleibt dann nur noch die Privatinsolvenz, die aber wirklich nur die letzte Notlösung sein sollte.