Unternehmenskredit

Als selbstständiger Unternehmer, insbesondere als Existenzgründer steht man vor einem Dilemma. Um Kapital zu erwirtschaften muss Anfangskapital vorhanden sein. Doch hat man es mit wenigen oder gar keinen Sicherheiten bei den Banken schwer. Dort ist ein Gründerkredit nur selten in angemessener Höhe zu bekommen.

Häufig helfen dabei staatlich geförderte Unternehmenskredite weiter. Sollte dies noch nicht genügen, so stellen wir weitere Alternativen vor.

Die staatliche Förderung für Unternehmer funktioniert fast ausschließlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Die KfW fördert seit 1948 in Deutschland ansässige und von dort aus tätige Unternehmer vom Kleinunternehmer bis zum Großkonzern. Dabei gibt es über 500 Förderprogramme, von denen hier nur die wichtigsten kurz skizziert werden sollen:

ERP-Gründerkredit – Startgeld ✓
Das Produkt „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ der KfW finanziert Anfangsinvestitionen für junge Unternehmen mit einem Fremdkapitalbedarf bis zu 100.000 Euro. Das Wichtige hierbei: Die KfW entlastet das Kreditinstitut mit einer Haftungsfreistellung von 80 Prozent der Kreditsumme. Dadurch können Banken und Sparkassen den Gründerkredit in Höhen vergeben, für welche ihnen bei anderen Darlehen sonst die Sicherheiten fehlen. Die Förderung kann nur für Projekte nach Antragstellung erfolgen. Der Kredit wird bei der Hausbank beantragt und über diese vergeben.

ERP-Kapital für Gründung ✓
Das „ERP-Kapital für Gründung“ ist ein Förderprogramm für Selbstständige ohne Sicherheiten. Bis auf die Eigenhaftung des Unternehmensgründers sind für dieses Darlehen keine weiteren Sicherheiten vonnöten. Dieser zinsgünstige Kredit setzt voraus, dass mindestens 15 Prozent (westliche Bundesländer) bzw. 10 Prozent (östliche Bundesländer) der Gesamtsumme für das Projekt selbst aufgebracht werden können. Der Zinssatz steigt dabei im Verlauf der Laufzeit an und wird in den ersten Jahren nicht getilgt. Das „ERP-Kapital für Gründung“ wird nur an Unternehmen mit einem Alter von bis zu drei Jahren ausgezahlt.

KfW-Unternehmerkredit ✓
Der „KfW-Unternehmerkredit“ ist für bereits etablierte Betriebe vorgesehen, die seit mindestens 3 Jahren existieren und bis dahin bereits auch Umsatzsteigerungen vorzuweisen haben. Dabei sind Kreditsummen bis 10 Mio. Euro möglich mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die Zinsen können dabei bis zu 10 Jahre lang festgeschrieben werden. Die Hausbank wird vom Risiko entlastet mit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung.

Gründungszuschuss ✓
Der Gründungszuschuss wird allen gewährt, die sich mindestens einen Tag lang bei der Argentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und danach ihre Erstexistenz beginnen wollen. Sie erhalten über die Arbeitsagentur 60 Prozent des letzten Nettogehaltes (67 Prozent, wenn der Gründer Kinder hat) vor der Arbeitslosigkeit.

Investitionskredit der KfW-Bank ✓
Der Investitionskredit der KfW-Bank ist für alle Kreditnehmer verfügbar, die ihr Geschäft innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen haben. Er unterstützt Betriebsmittel und Anschaffungen von Gebäuden, etc. bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 Euro. Der Investitionskredit kann für Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen werden, wobei mit einer tilgungsfreien Phase begonnen wird.

Alternativen zum Unternehmenskredit

Gewerbliche Kautionsbürgschaft

Wer als Selbstständiger für sein Unternehmen Räume oder ganze Gebäude angemietet hat, der hat mit einer gewerblichen Kautionsbürgschaft eine gute Alternative zu einem Sofortkredit, kurzfristig an Kapital zu gelangen. Dabei geht es um die bei Beginn des Mietvertrages gezahlte Barkaution. Kapital, das dann für die Dauer des Mietverhältnisses früher festgesetzt war.

Mit einer gewerblichen Mietkautionsbürgschaft kann man nun diese Kaution auslösen. Die Sicherheit für den Vermieter wird dann fortan von einer Bank oder einer Versicherung als Bürge geleistet (oftmals die R+V Versicherung). Dafür bekommt der Unternehmer seine Kaution ausgezahlt und zahlt stattdessen regelmäßige Raten in Höhe eines einstelligen Prozentbereichs pro Jahr der ursprünglichen Kautionssumme. Eine Kautionsbürgschaft muss zwar nicht von jedem Vermieter zwingend anerkannt werden, genießt aber bereits eine große Akzeptanz, insbesondere im Falle namhafter Anbieter wie kautionsfrei.de.

Factoring / Forderungsverkauf

Das so genannte Factoring ist eine weitere Alternative, um kurzfristig zu mehr Liquidität zu gelangen. Bei einem Forderungsverkauf wird eine bestehende Forderung – meist mit langfristigem Zahlungsziel oder bei unsicherer Bonität des Kunden – an einen so genannten Factor verkauft. Im Gegenzug zahlt dieser die Forderung an den Auftraggeber abzüglich einer Gebühr. Dies mag zunächst ungünstig klingen. Die Vorteile bestehen darin, dass der Unternehmer so kurzfristig an Kapital gelangen kann, um an anderer Stelle spontan reagieren und investieren zu können, um Beispielsweise besonders günstige Einkäufe zu tätigen oder Ermäßigungen bei Barzahlungen aushandeln zu können.

Der Begriff Factoring bezeichnet diesen Forderungsverkauf ergänzt durch ein professionelles System, das durch den erfahrenen Factor ein besseres Buchhaltungs- und Mahnwesen sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand im eigenen Betrieb verspricht. Generell kann jeder Betrieb Factoring betreiben, sinnvoll ist es vor allem für kleinere Betriebe.

Dispokredit

Der Dispositionskredit für die Privatperson hat auch eine Entsprechung bei Geschäftsleuten. Hier nennt er sich Kontokorrentkredit.

Ähnlich wie bei Privatpersonen legt man mit der entsprechenden Bank eine Kreditlinie fest, um kurzfristige, finanzielle Engpässe zu überwinden. Die Höhe der Zinsen ist dabei mit den Dispositionszinsen durchaus vergleichbar.

Tipp:
Da die Höhe der Verzinsung ähnlich wie bei einem Dispositionskredit je nach Bank sehr unterschiedlich ist, lohnt sich zuvor ein Vergleich und eventuell ein Kontowechsel. Ein Kontokorrentkredit sollte nur zur kurzfristigen Nutzung in begrenzter Höhe benutzt werden, sonst bieten sich die anderen angesprochenen Alternativen an.

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