FAQ – Kreditvergabe an Studenten

Soll ich lieber BAföG oder einen Studentenkredit aufnehmen?

Wer die Bedingungen für eine BAföG-Förderung erfüllt, sollte auf jeden Fall auf das BAföG zurückgreifen. Die Konditionen können von keinem anderen Studenkredit überboten werden – das BAföG ist ein zinsloses (0 %) Darlehen, von dem maximal die Hälfte, aber allerhöchstens 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Sollte das Einkommen der Eltern zu hoch sein, so ist die nächste Wahl ein geförderter Studentenkredit.

Wie schätze ich meinen monatlichen Bedarf ein?

Eine gute Grundlage zur Abschätzung, was monatlich zu bezahlen ist, liefert die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Dort sind Durchschnittskosten aus dem Jahr 2012 zu finden, die man in etwa so zusammenfassen kann:

WohnungErnährungFahrtkostenKleidungHandy, Telefon, RundfunkLehrmittelKrankenkasseFreizeitaktivitätenSemester-GebührenInsgesamt
Kosten240 € (Wohnheim) bis 357 Euro (Einzelwohnung)152 € (neue Länder) bis 167 Euro (alte Länder)41 € (ausschl. ÖPNV) bis 120 Euro (ausschl. eigener PKW)48 € (männl.) bis 55 Euro (weibl.)33 €18 – 65 €Meist 0 € (bis 25), sonst bis 128 €57 – 77 €10 – 170 € pro Monat570 – 1.100 Euro pro Monat

(Quelle: Studis Online)

Was ist, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite?

Das hängt von der Art der Förderung ab. BAföG wird ab dem 01.08.2016 ein Monat länger als bisher gezahlt, nämlich bis zum Ende des Monats, in dem die Abschlussnote bekanntgegeben wurde, maximal 2 Monate nach Ablegen des letzten Prüfungsteils. Grundsätzlich wird aber nur die Regelstudienzeit gefördert, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund für eine Verzögerung vor wie Krankheit, Behinderung oder Erziehung eines Kindes unter 10 Jahre. In dem Fall werden die zusätzlichen Semester voll gefördert.

Der KfW-Studienkredit wird maximal 14 Semester gezahlt bei einem Alter bis 24 Jahre, 10 Semester bei einem Alter bis 34 Jahre, 6 Semester bei einem Alter bis 44 Jahre. Der Bildungskredit der KfW wird höchstens 24 Monate ausgezahlt. Für weitere Förderungen wie Stipendien sollte man sich bei den jeweiligen Gebern erkundigen. Für einen Sofortkredit gilt üblicherweise eine maximale Laufzeit von 72 Monaten, gelegentlich gibt es auch Laufzeiten bis 84 Monate und vereinzelt bis 120 Monate. Die Höchstlaufzeiten sind in unserem Kreditvergleich zu finden.

Was passiert, wenn ich einen Studentenkredit nicht zurückzahlen kann?

Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass gibt es bei vielen Sofortkrediten die Möglichkeit einer Ratenaussetzung. Nur sollte dabei beachtet werden, dass dies keine negativen Auswirkungen auf den Schufa-Score hat. Grundsätzlich gilt: So schnell wie möglich ist das Gespräch mit dem Kreditgeber zu suchen. Dieser kann neben einer Ratenaussetzung auch über eine Umstrukturierung des Kredites entscheiden, sodass eventuell die Laufzeit bei niedrigeren Monatsraten verlängert werden kann.

Sollte all dies nicht funktionieren, drohen Zwangsmaßnahmen wie einer Kündigung des Kredites mit sofortiger Fälligkeit der Restschuld, was schlimmstenfalls in eine Privatinsolvenz münden kann.

Zuvor sollte der Student alle Mittel ausschöpfen, wie zum Beispiel auch die kostenlose Beratung bei einer Schuldnerberatungsstelle. Diese ist sowohl persönlich als oft auch anonym online möglich. Die Adresse der zuständigen Schuldnerberatung kann leicht im Internet herausgefunden werden.

Kann ich für ein Fernstudium einen Studienkredit abschließen?

Mit einem Sofortkredit für Studenten kann jede Art von Studium finanziert werden, da es hierfür keine Verwendungsvorschrift gibt. Anders sieht dies bei den geförderten Krediten wie dem KfW-Studienkredit aus. Bei diesem ist das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Voraussetzung. Diese werden also nicht gefördert. Tipp: Einige Fernhochschulen kooperieren mit einer Bank, die eventuell das Fernstudium fördern könnte. Auch bei einigen Bildungsfonds ist eine finanzielle Unterstützung möglich.

Können Minderjährige einen Studentenkredit erhalten?

Nein. Voraussetzung für einen Kredit in Deutschland ist die Volljährigkeit. Damit fallen sowohl die staatlich unterstützten Kredite als auch Sofortkredite aus. Hier müsste dann ein volljähriger Vertreter den Kredit beantragen und verwalten, allerdings auch das finanzielle Risiko alleine tragen.