Kredit Kündigung

Sofortkredit-Kündigung

Nicht immer ist es notwendig, den Ratenkredit in gleichen Raten bis zum Vertragsende zu zahlen. Es gibt mehrere denkbare Situationen, in denen es günstiger ist, den Kredit bzw das Darlehen vor Ende der Lauzeit zurückzuzahlen.

Beispielsweise kann es bereits bessere Angebote geben, sodass eine Kreditablösung oder auch Kredit Umschuldung die monatlichen Kosten drückt.

Oder man kommt unverhofft zu Geld und kann dadurch den Kredit kündigen und sich durch eine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung von seinen Raten befreien. Hierfür muss man schon bei Vertragsabschluss Vorsorge tragen.

Welche Sofortkredite sind kündbar?

Grundsätzlich existiert im BGB eine so genannte „gesetzliche Kündigungsfrist“. Sie besagt, dass ein Kredit bzw Darlehen gekündigt werden kann, wenn die Kreditkündigung mindestens 3 Monate vorher schriftlich bei dem Kreditinstitut eingeht.

Die meisten Kreditanbieter halten sich an diese Kündigungsfrist, zum Teil versehen mit der Einschränkung, dass zuvor mindestens auch 3 Monatsraten gezahlt wurden. Es muss jedoch gesagt werden, dass diese gesetzliche Vorgabe nicht verpflichtend ist, und so kann es Ausnahmen geben.

Sollte man in seinem Vertrag keinen Passus über die Kündigungsmodalitäten finden, so ist das vorzeitige Beenden eine Verhandlungssache zwischen beiden Parteien. Bei einzelnen Anbietern gibt es auch gegen eine Zusatzgebühr die Möglichkeit einer sofortigen Kreditkündigung.

Nun geht es noch um die Kosten: Man sollte den Kreditvertrag genau durchleuchten, ob sich nicht irgendwo eine Passage über eine Vorfälligkeitsentschädigung findet. Im Fall einer vorzeitigen Kreditkündigung und Rückgabe des Kredites können dann nämlich z.T. erhebliche Zusatzsummen durch hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sein, die das Kreditinstitut für die entgangenen Ratenzinsen entschädigen soll. Vorfälligkeitszinsen sorgen oft dafür, dass sich eine Umschuldung nicht mehr rechnet. Diese Bedingung sollte also nach Möglichkeit nicht im Vertrag vereinbart sein. In jedem Fall werden die Bearbeitungsgebühren nicht zurückerstattet.

Ratentkredit vorzeitig abbezahlen

Eventuell sorgt eine ungeplante Geldquelle dafür, dass man den Ratenkredit vor Ende der Laufzeit zurückzahlen möchte. In dem Fall hat man es mit einer vorzeitigen Kredittilgung zu tun.

Man sollte dabei ebenfalls den Kreditvertrag genau durchlesen und auf eventuelle Gebühren (Vorfälligkeitsentschädigung) achten, die durch so genannte Sondertilgungen gefordert werden können.

» Hier gibt es mehr Informationen zur Kredit Tilgung

Kredit ablösen

Möglich ist wie bereits erwähnt auch die vorzeitige Kreditkündigung für den Fall, dass sich mittlerweile ein günstigerer Ratenkredit gefunden hat, bei welchem durch niedrigere Zinsen die monatlichen Kosten im Vergleich zum bestehenden Kredit gesenkt werden können. Dann können Kreditnehmer den alten Ratenkredit vorzeitig ablösen, dies wird auch Umschuldung genannt. Ähnlich wie bei der Sondertilgung muss auch hier der bestehende Vertrag genau auf eventuelle Gebühren bei vorzeitiger Kreditablösung überprüft werden.

» Hier gibt es mehr Informationen zum Umschuldungskredit

Wann kann der Kreditgeber den Kreditvertrag kündigen?

Der Kreditgeber bzw Darlehensgeber, also meist eine Bank, hat das Recht, den Kreditvertrag zu kündigen, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Ratenzahlung gibt. Üblicherweise ist das der Fall, wenn das als Verrechnungskonto angegebene Girokonto nicht ausreichend gedeckt ist.

In diesem Fall wird der Ausfall der Rate meist angemahnt und ein weiterer Versuch unternommen, die Rate einzuziehen, was im Erfolgsfall meist ohne größere Folgen bleibt. Dann folgt meist eine zweite oder weitere Mahnungen. An einem gewissen Punkt kündigt dann die Bank den Vertrag, und ein Inkasso-Unternehmen wird beauftragt, die Restschuld einzuziehen.

Insbesondere erfolgt in diesem Fall ein Negativ-Eintrag bei der Schufa, genannt „Kreditkündigung“. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Schuldner. Weitere Kredite sind teils über Jahre hinaus nicht mehr möglich, Handyverträge können nicht abgeschlossen werden, Probleme kann man auch mit anderen laufenden Kreditverträgen bekommen.

Sollte man nicht in der Lage sein, die Restschuld zu begleichen, so bleibt oft nur noch der langjährige Weg der privaten Insolvenz übrig, wobei die Bank ihre anteiligen Ansprüche am Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags erhebt.

Im Falle einer Mahnung gilt also bei Kreditverträgen wie überall sonst: Reden ist besser als Schweigen. Wer seine Scham überwindet, wird häufig mit der Bank noch eine akzeptable Lösung herbeiführen können, mit der er im Vorfeld vielleicht nicht gerechnet hat.