FAQ – Kreditvergabe an Auszubildende

Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgen und einem Mitantragsteller?

Ein Bürge ist nur für die Sicherheit des Kredites an den Auszubildenden verantwortlich. Er stellt sicher, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Azubis der Kredit weiter bedient werden kann. Ein Mitantragsteller dagegen erhöht ebenso wie ein Bürge die Chancen, einen Kredit zugesagt zu bekommen. Im Zweifel ist ein potenzieller Sicherheitengeber eher dazu geneigt, den Kredit als Mitantragsteller möglich zu machen als ein Bürge. Denn der Mitantragsteller kann über die Verwendung des Darlehens mitentscheiden. Im Falle von Auszubildenden sind dies meist die Eltern, aber auch Partner können Mitantragsteller sein. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Bürgen: Sie müssen volljährig sein, über ein geregeltes, ausreichendes Einkommen verfügen und keine Negativeinträge in der Schufakartei besitzen.

Wo beantrage ich einen Bildungskredit?

Der KfW Bildungskredit, Programm 173, wird beim Bundesverwaltungsamt in Köln (Postleitzahl 50728) oder per Internet beantragt. Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Mit diesem kann man nun innerhalb eines Monats bei der KfW einen Kreditvertrag abschließen. Dieser ist bereits dem Bewilligungsbescheid beigelegt. Zum Abschließen des Vertragsangebots muss der Auszubildende das Angebot bewilligen und unterschreiben. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, zahlt die KfW direkt den Bildungskredit aus.

Bis zu welcher Höhe kann ich als Auszubildender einen Kredit aufnehmen?

Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten. Allerdings gilt es zu beachten, dass Banken gewisse Sicherheitsrichtlinien haben, an die sie sich halten müssen. So wird nur selten ein Kredit an diejenigen vergeben, deren Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags von derzeit 1.073,88 Euro liegen – diesen Betrag dürften jedoch nur die wenigsten Auszubildenden monatlich erhalten. Als Faustregel kann dann gelten, dass ein Azubi mindestens 500 Euro oder mehr an Lehrlingsgeld erhält, bereits einen Übernahmevertrag vorweisen kann und zudem durch einen bürgenden Mitantragssteller abgesichert ist.

Der Rest ist ein Rechenexempel: Bekommt ein Lehrling beispielsweise 680 Euro Entgelt pro Monat, so zieht er noch eventuelle Miete oder Kostgeld bei den Eltern ab sowie weitere Fixkosten wie Handyvertrag und Sparrücklagen oder monatliche Ausgaben für die Freizeit. Nun hat man den Betrag, der für das Bedienen des Kredites verwendet werden kann. Mithilfe unseres Kreditrechners kann man die Zinshöhe des Wunschkredites ermitteln und sich so den möglichen Kreditbetrag mit einem Zinsrechner errechnen – unter Berücksichtigung, dass der Kredit bestenfalls innerhalb der Ausbildungsdauer, also 2 Jahre, getilgt sein soll.